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Sozialpädagogische Familienhilfe

präventiv - lösungsorientiert - gemeinsam

Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Maßnahme, die Familien in problematischen Situationen im Erziehungs- und Konfliktkontext unterstützen soll. Sie soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Insitutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf eine längere Dauer angelegt, erfordert die Mitarbeit der Familie und muss beim Jugendamt beantragt werden.

Familien, sowie Alleinerziehende mit Kindern und/oder Jugendlichen können eine SPFH in Anspruch nehmen. Das Angebot wird in der Regel von den Erziehungsberechtigten beantragt, kann aber auch von Minderjährigen bzw. den Kindern und Jugendlichen in den Familien beantragt werden, wenn ein Bedarf an Unterstützung gegeben ist. Dieser Unterstützungsbedarf wird nach Antragsstellung vom Jugendamt geprüft. 

Die sozialpädagogische Familienhilfe gilt als Hilfe zur Erziehung, weshalb als Kostenträger nur das örtlich zuständige Jugendamt in Frage kommt. 

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist ihrem Verständnis nach eine Hilfe zur Selbsthilfe. Aus diesem Grund spielen die Ressourcen in den Familien eine große Rolle. Es geht darum, an die individuellen Stärken der einzelnen Familienmitglieder anzuknüpfen und diese auf die ganze Familie zu übertragen. 

In den meisten Fällen kann die SPFH nur gelingen, wenn sie freiwillig und intrinsisch motiviert in Anspruch genommen wird. In den wenigsten Fällen wird eine SPFH vom Jugendamt angeordnet. Die Herausforderung zwischen Nähe - Distanz, Hilfe - Kontrolle oder Aktion - Reflektion erfordert ein professionelles, vertrauensvolles und wertfreies Arbeiten an und mit der Familie.  Sozlalpädagogische Familienhilfe kann also nur dann sinnhaft sein, wenn sie gemeinsam und gewollt stattfindet. 

Wie der Name der Maßnahme bereits sagt, wird sozialpädagogisch mit Familien gearbeitet. Daher kommen nur Fachkräfte für eine SPFH in Frage. 

Schulbegleitung & Integrationshilfe

Inklusion im Kindergarten- & Schulalltag

Außenbetreutes Wohnen

Eigenverantwortlich leben

Stellenangebote - Sozialpädagogische Familienhilfe

StellenbezeichnungEinsatzortWochenstundenerforderliche QualifikationsebeneBefristung
Sozialpädagoge (m/w/d) oder Erzieher (m/w/d) für ambulante Hilfen 91438 Bad Windsheim 25unbefristet
Sozialpädagoge (m/w/d) oder Erzieher (m/w/d) für ambulante Hilfen 91522 Ansbach 25unbefristet

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Richten Sie diese gerne an
Lukas Weidemann
Leitung Ambulante Hilfen
Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe Bayern GmbH
Hans-Schäufelein-Str. 36
91438 Bad Windsheim
Mail: ambulante.hilfen@hkj-bayern.de
Tel.: 09841 / 66 71 0
Fax: 09841 / 66 71 71